Ein Gesetz für Platt in Niedersachsen?
Der Niedersächsische Heimatbund (NHB) ist der Meinung, dass
mehr für die Förderung und den Erhalt der Regionalsprache getan
werden muss. Da die Anzahl der Plattsprecher in den letzten 25
Jahren um etwa die Hälfte zurückgegangen ist, so die Feststellung,
reichen die bisherigen Rechtsgrundlagen für den Schutz und die
Förderung der plattdeutschen Sprache nicht aus.
Nach etlichen Versuchen, die Förderung des Niederdeutschen
voranzubringen, legt der Verband nun einen Entwurf für ein
Plattdeutsch-Gesetz vor. Ziel der Initiative ist es, verbindlich und
für
den Bürger verständlich zu formulieren, was er in Sachen
Plattdeutsch von staatlichen Einrichtungen erwarten kann.
„Das Gesetz bestätigt die Maßnahmen, auf die sich das Land in der
europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen
ohnehin schon verpflichtet hat“, so Prof. Dr. Hansjörg Küster,
Präsident des NHB. „Die Charta ist für den Bürger schwer zu
verstehen, wir brauchen ein Gesetz, das kurz und verständlich
formuliert ist." Das Expertenkomitee des Europarats, das die
Umsetzung der Sprachencharta in den europäischen Ländern
untersucht, hat Deutschland in seinem letzten Bericht aufgefordert,
Ausführungsbestimmungen für die Charta zu erlassen, damit die
Sprachförderung Wirklichkeit werden kann. Mit einem solchen
Gesetz wären klare Vorgaben für die Förderung der Sprache in
Niedersachsen getroffen. Der Textentwurf für das Plattdeutsch-
Gesetz beschränkt sich auf die Kerngebiete der Sprachförderung:
die Berücksichtigung der Sprache in den öffentlichen Verwaltungen
und im kulturellen Leben sowie den Spracherwerb. Der NHB hofft,
dass seine Initiative bei allen Parteien Unterstützung finden wird.
Weitere Informationen gibt der Niedersächsische Heimatbund, Dr.
Wolfgang Rüther, Landschaftstr. 6A, 30159 Hannover, Tel. 0511 /
363 27 85. |
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ins-presse, 12. Mai 2010 |